Schule für Finanzen und Vermögen
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Weitere Informationen

Auf dieser Seite finden Sie weiterführende Informationen und Links auf fremde Internetseiten in aphabetischer Reihenfolge. 

- Altersrente der Deutschen Rentenversicherung

- Kranken- und Pflegeversicherung während der Rente

- Regionale Wohnungsbaugenossenschaften

Altersrente der Deutschen Rentenversicherung

Eine Leistungsübersicht der Deutschen Rentenversicherung (DRV) findet sich unter folgendem Link. Nach fünf Jahren Versicherungszeit und erreichen der Altersgrenze erhalten Sie die Regelaltersrente. Diese Altersgrenze wird zurzeit schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben, wenn Sie zwischen 1947 bis 1963 geboren wurden.

Sie können den Beginn Ihrer Rente über die Regelaltersgrenze hinaus verschieben und für den verspäteten Beginn einen Zuschlag erhalten. Für jeden Monat späteren Rentenbezug gibt es 0,5% mehr Rente. Bei vorzeitigem Rentenbezug gibt es Abschläge von 0,3% pro Monat.

Die Höhe der Rente orientiert sich an Ihren Beiträgen. Für ein Jahr Beitragszahlung in Höhe des Durchschnittsverdienst (34.999 € für 2015) gibt es eine Monatsrente von 29,21 € (Deutschland West, ab 1. Juli 2015).

 

Kranken- und Pflegeversicherung während der Rente

Rentner, die 90% der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens gesetzlich versichert waren, haben den Status Krankenversicherung der Rentner. Sie können ihre Krankenkasse frei wählen. Regelungen zur Berechnung der Versicherungszeit sind in der Novemberausgabe (2015) des Online-Magazins Finanztip beschrieben.

Wer nicht der Krankenversicherung der Rentner angehört kann sich freiwillig gesetzlich oder privat versichern. Der Krankenversicherungsstatus hat großen Einfluss auf die Beitragshöhe.

 

Wer dem Status Krankenversicherung der Rentner angehört, zahlt Krankenversicherungsbeiträge auf die gesetzliche Rente, auf Arbeitseinkommen und auf Versorgungsbezüge wie Betriebsrenten. Von der Deutschen Rentenversicherung gibt es 7,3% Zuschuss zur Krankenversicherung (Stand November 2015) für die Leistungen der gesetzlichen Rente. Für Arbeitseinkommen, Versorgungsbezüge und Betriebsrenten müssen Renter den vollen Krankenversicherungssatz von 14,6 % entrichten. Auf private Einkünfte hingegen fallen beim Status Krankenversicherung der Rentner keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an. Dies gilt für Gewinne aus Vermietung und Verpachtung, Zinsen und Dividenden sowie für Leistungen aus Versicherungen, die ohne Beteiligung des Arbeitgebers zustande kamen, z.B. privat abgeschlossene Riester-Renten. 

Für freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse Versicherte fallen die gleichen Beiträge für Leistungen der gesetzlichen Rente, Arbeitseinkommen und Versorgungsbezüge an. Zusätzlich zahlen freiwillig Versicherte 14% Krankenkassenbeitrag auf Mieteinnahmen, Zinsen, Dividenden und Leistungen aus Lebens- und Rentenversicherungen.

Allen Beiträgen zur Krankenversicherung folgen Beiträge zur Pflegeversicherung in Höhe von 2,35% (2,6% für Kinderlose). Für Beiträge zur Pflegeversicherung gibt es keinen Zuschuss der Deutschen Rentenversicherung.

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung müssen bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 49.500 € bezahlt werden.

 

Langlebigkeitsrisiko

 

 

 

Regionale Wohnungsbaugenossenschaften

Unter folgendem Link finden sie eine nach Regionen sortierte Auflistung der deutschen Wohnungsbaugenossenschaften. Über die Mitgliedschaft und das Zeichen von Genossenschaftsanteilen entsteht die Möglichkeit Wohnungen der Genossenschaft zu mieten. Zusätzlich zahlen die Genossenschaften ihren Mitgliedern i.d.R. 4% Dividende auf die Genossenschaftsanteile. Jedoch ist diese Dividende vom wirtschaftlichen Erfolg der Genossenschaft abhängig und die Zahlung kann ausbleiben. 

Wenige Wohnungsbaugenossenschaften bieten zusätzlich Sparanlagen mit vergleichsweise hohen Renditen an. Solche Anlagemöglichkeiten gibt es beim Spar+Bauverein Mannheim oder der Hardtwaldsiedlung Karlsruhe, die für Spareinlagen mit 48 Monaten Kündigungsfrist 1,2% und für sechsjährige Ratensparverträge 1,97% Zinsen bietet. 

Hier finden Sie mich

Dr. Matthias Seedorf

Montpellierstr. 4

69115 Heidelberg

 

Kontakt

Rufen Sie an unter:

Festnetz: 06221-4263795

mobil: 0178-1563121 

 

oder schreiben Sie an:

seedorf@schule-fuer-finanzen-und-vermoegen.de

 

 

 

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