Schule für Finanzen und Vermögen
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Weiterhin hohe Krankenkassen-beiträge für Betriebsrentner

Trotz des erklärten Ziels der Bundesregierung die Verbreitung von Betriebsrenten zu stärken, lehnt die Bundeskanzlerin Angela Merkel die Senkung der Krankenkassenbeiträge für Betriebsrentner als zu kostspielig ab, wie die Wirtschaftswoche am 13.02.2019 berichtete.

 

Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, muss den vollen Krankenkassenbeitrag (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) und die Abgaben zur Pflegeversicherung auf seine Betriebsrente zahlen. Das gilt aber nur, wenn Betriebsrente und Versorgungsbezüge (Ruhegeld aus einem früheren Beamtenverhältnis, Hinterbliebenenrenten oder Renten aus verminderter Erwerbsfähigkeit​) 155,75 € im Monat übersteigen. Der Gesundheitsminister wollte den vollen Krankenkassenbeitrag auf Betriebsrenten zum 01.01.2020 senken, sodass die Rentenbezieher nur noch den Arbeitnehmeranteil zahlen müssen. Dies würde zur dringend gewünschten Steigerung der Attraktivität von Betriebsrenten beitragen.

 

Wer vor 2005 begonnen hat in die betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen wird doppelt mit Sozialversicherungsbeiträgen belastet. Sowohl für die Beiträge als auch die spätere Rente werden Krankenversicherungsbeiträge fällig. Dazu kommen in der Sparphase pauschal 20 Prozent Steuern auf die Beiträge. Dafür bleibt das Ersparte steuerfrei, wenn das Guthaben bei Rentenbeginn auf einen Schlag ausgezahlt wird.

 

Die hohen Abgaben und die nachträgliche Einführung der doppelten Krankenversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten im Jahr 2003 hat zur Verärgerung vieler Sparer beigetragen. Die vom Gesundheitsminister vorgeschlagene Senkung der Krankenkassenbeiträge kann beitragen, diese Verärgerung abzumildern und die Akzeptanz der Betriebsrente zu erhöhen, was als dringend notwendig erscheint. Weniger als 60% der Arbeitnehmer verfügen über eine Betriebsrente und gerade in kleinen Betrieben sowie bei Beschäftigten mit niedrigen Löhnen ist diese Form der Altersvorsorge wenig verbreitet. 

 

Die vorgeschlagene Abschaffung des Arbeitgeberanteils würde etwa drei Milliarden Euro jährlich kosten. Dies wurde jedoch von der Spitze der Bundesregierung als zu teuer beurteilt, obwohl viele Organisationen, wie der Bund der Versicherten, die Gewerkschaften und viele Bereiche der Politik diesen Vorschlag unterstützen

 

Auf Basis der Beitragsbemessungsgrenze (80.400 € in 2019 in Westdeutschland) können Arbeitnehmer 4% vom Einkommen ohne Abzug von Sozialabgaben in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Das macht 268 € monatlich. Ohne Abzug von Steuern kann der doppelte Betrag (8%) für diese Vorsorge genutzt werden. Aber in welchen Fällen lohnen sich Zahlungen zur betrieblichen Altervorsorge? Positiv sind teilweise oder vollständige Übernahme der Beiträge durch den Arbeitgeber und geringe Abschluss und laufende Kosten des Vertrages. Als Faustregel bezeichnet Finanztip Verträge als gut, wenn sie eine jährliche Rendite von 2% (nach Abzug der laufenden Kosten und unter Berücksichtigung der Beiträge des Arbeitgebers) erreichen. Ironischer Weise lohnt sich eine niedrige Rentenleistung, da unter 155,75 €/Monat Betriebsrente und Versorgungsbezüge keine Sozial-versicherungsabgaben anfallen. 

 

Da in der Rentenphase neben den Sozialabgaben auch Steuern anfallen können, sind Prognosen über die Netto-Betriebsrente sinnvoll. Finanztip hat die Gesamtbelastung für Betriebsrente beispielhaft ausgerechnet. Wer als Rentner, bei Rentenbeginn in 2040, ein Bruttoeinkommen von 30.000 €/Jahr hat, dem bleiben von 100 € Brutto-Betriebsrente 64 € übrig. Bei einem Bruttoeinkommen von 16.000 €/Jahr steigt die Netto-Rente auf 74 € an.

 

Um der ab 2013 leicht sinkenden Verbreitungsquote der betrieblichen Altersvorsorge zu begegnen wurde das Risiko hoher Kosten für garantierte Renten auf Seite der Arbeitgeber abgemildert. Jetzt sichert der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nur noch einen bestimmten Beitrag zu und wird nicht mehr durch lebenslange Rentenansprüche belastet. Die Leistungs-ansprüche der Beschäftigen richten sich einzig gegen den externen Versorgungsträger (Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherer). Für Geringverdiener gibt es zusätzliche Förderung. Wer bis zu 2.200 € Bruttoarbeitslohn im Monat bezieht, bekommt einen staatlichen Förderbetrag von 30%, wenn der Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitslohn im Kalenderjahr 240 € als Betriebsrente zahlt. Gefördert werden Zahlungen bis zu höchstens 480 € im Kalenderjahr.

 

Zugunsten der Arbeitnehmer müssen Arbeitgeber jetzt bei Entgeltumwandlung einen Zuschuss von 15% des umgewandelten Gehalts an die Versorgungseinrichtung abführen, was die Rendite für Arbeitnehmer verbessert.

Dies gilt ab Januar 2019 für Neuverträge und wird für bestehende Verträge ab Januar 2022 umgesetzt. Bisher konnte der Arbeitgeber seinen bei der Entgeltumwandlung eingesparten Anteil an den Sozialversicherungsabgaben behalten. 

 

Anbetracht der bescheidenen Renditeaussichten der betrieblicher Altersversorgung und den hohen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen während der Rentenphase bleibt diese Säule der Altersvorsorge leider in zahlreichen Fällen wenig attraktiv. Ändern könnten dies höhere Zuzahlungen der Arbeitgeber, höhere Erträge und niedrigere Kosten der Versicherungsanbieter und der Verzicht auf doppelte Krankenkassenbeiträge. 

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