Schule für Finanzen und Vermögen
Schule für Finanzen und Vermögen

Grundsicherung, gesetzliche Altersrente und private Vorsorge

Alle, die im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht über das Existenzminimum verfügen, haben Anspruch auf Grundsicherung. Die Grundsicherung ist keine Rente sondern eine Sozialleistung, die aus Steuermitteln finanziert wird. Anders als bei der Sozialhilfe, wird bei der Grundsicherung grundsätzlich nicht auf das Einkommen der Kinder zurückgegriffen. Erst ab einem Gesamteinkommen ab 100.000 €/Jahr kommt es dazu.

 

Die Grundsicherung finanziert den notwendigen Lebensunterhalt, für Alleinstehende mit eigenem Haushalt 404 €/Monat. Ab dem 01.01.2017 erhöht sich dieser Betrag auf 409 €/Monat. Dazu kommen angemessene Kosten für Miete, Nebenkosten und Heizung sowie angemessene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, Vorsorgebeiträge und Beiträge für ein angemessenes Sterbegeld. Zusätzlich kann Mehrbedarf von 17% des notwendigen Lebensunterhalts, für z.B. gehbehinderte Menschen, gezahlt werden. In Abhängigkeit der Wohnkosten beträgt die Grundsicherung für Alleinstehende zwischen 700 und 800 €/Monat. Eigenes Einkommen, z.B. gesetzliche und private Renten, werden von der Grundsicherung abgezogen. Ausgeschlossen von der Grundsicherung ist, wer die Bedürftigkeit in den letzten zehn Jahren vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, z.B. durch Verschenken des Vermögens.

 

Ein Blick in die aktuelle Statistik der Deutschen Rentenversicherung von 2016 zeigt, dass in den neuen Bundesländern der durchschnittliche Zahlbetrag für monatliche Altersrente bei 1040 € für Männer und 580 € für Frauen liegt. Schaut man auf die Rentenhöhe der Neurentner in 2015, so sinkt der durchschnittliche Zahlbetrag bei den Männer geringfügig auf 1014 €, was vermutlich den Rückgang im Rentenniveau widerspiegelt. Wenn man den Sondereffekt durch „neue Mütterrenten“ im Jahr 2014 und 2015 herausrechnet, liegt der durchschnittliche Zahlbetrag bei Neurentnerinnen bei 635 €. Viele Frauen im Alter ab 65 Jahren haben durch die Anerkennung

eines weiteren Kindererziehungsjahres pro Kind mit Geburt vor 1992 die Wartezeit von 5 Jahren für einen erstmaligen Rentenanspruch erlangt. Dieser erstmalige Rentenanspruch ist niedrig und senkt den durchschnittlichen Zahlbetrag der Frauen von 635 auf 583 €.

 

Wenn man ausschließlich auf die Höhe der gesetzlichen Altersrente schaut, fällt auf das 31% der Männer und 68% der Frauen weniger als 750 €/Monat Rente beziehen (Stand 31.12.2015). Da im Dezember 2015 laut Statistischem Bundesamt lediglich 536.000 Menschen über 65 Grundsicherung beziehen (knapp 3%), verfügen viele Menschen mit niedriger gesetzlicher Altersrente über zusätzliches Einkommen oder Vermögen, sodass sie nicht auf Grundsicherung angewiesen sind. 

 

Wer privat für das Alter vorsorgen will und kann, sollte zunächst schauen, ob seine zukünftigen Alterseinkünfte oberhalb der Grundsicherung liegen. Wenn dies zutrifft, stellt sich die Frage, ob Vermögensaufbau und/oder der freiwillige Erwerb von weiteren Rentenansprüchen sinnvoll ist.

 

Hierzu stellen sich folgende Fragen:

- wie lange werde ich leben,

- wie hoch wird mein monatlicher Mindestbedarf sein,

- kann ich mir es leisten, diesen Mindestbedarf durch Renten zu decken,

- können Rentensteigerungen die zukünftig erwartete Inflation ausgleichen,

- wieviel Einkommen will/kann ich für den Aufbau von Vermögen (Immobilie, Aktien, Anleihen)  

  nutzen und welche Risiken will/kann ich beim Vermögensaufbau eingehen, 

- welche Renditen kann ich mit meinem Vermögen nach Renteneintritt erzielen,

- wielange reicht mein bei Renteneintritt angespartes Vermögen für regelmäßige Entnahmen? 

 

Die Renten zur Deckung meines Mindestbedarfs können aus verschiedenen Quellen stammen:

- gesetzliche Altersrente, Pensionen oder Versorgungswerke

- betriebliche Altersrente

- geförderte private Renten nach Riester oder Rürup

- sonstige private Renten

 

Gesetzliche Altersrente von mehr als 1.500 €/Monat bekommen 18% der Rentner und lediglich 1,4% der Rentnerinnen. Somit stellt sich die Frage, ob und wie diese Rente aufgebessert werden soll und wie hoch die Kosten für zusätzliche Renten liegen. Die aktuelle Niedrigzinsphase - mit negativen Zinsen für sehr sichere Anlagen - und die steigende Lebenserwartung erhöhen die Kosten für lebenslange Rentenansprüche, sodass die Renditen vieler privater Anbieter hinter der Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung zurückfallen.

 

Wer auf lebenslange Rentenansprüche verzichtet, kann versuchen diese durch privaten Vermögensaufbau zu kompensieren. Dabei müssen Risiko und Rendite sowie die Kosten beachtet werden. Da laut dem Allianz Global Weath Report 2016 das Wachstum des Brutto-Geldvermögens der privaten Haushalte in USA und Westeuropa rückläufig waren, ist bei sinkenden Renditen strikt auf die Kosten der Geldanlage zu achten und für eine Streuung in Anlageklassen und Weltregionen Sorge zu tragen.

 

In 2015 betrug das Vermögenswachstum in den USA 2,4% und in Westeuropa 3,2%. Da in Asien (ohne Japan) der Zuwachs bei 14,8% lag, sollten Anleger bei ihren Investitionsentscheidungen auch solche Wachstumsregionen der Welt berücksichtigen. Weltweit war das Vermögenswachstum bei Wertpapiere mit +6,1% - im Vergleich zu Bankeinlagen +5,1% und Versicherungen und Pensionsfonds + 3,3% - am höchsten. 

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